60 Jahre Grundgesetz - 20 Jahre Wiedervereinigung und noch keine Verfassung ....
Artikel 146
[Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.
2009
-60 Jahre Menschenrechte - 60 Jahre Grundgesetz - 90 Jahre Weimarer Verfassung - 160 Jahre Paulskichverfassung - 220 Jahre Bürgerrechte! - Jahr der Jubiläen - was ist erreicht worden?
Artikel 1(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
.... aber nur, wenn diese nicht von unbeliebten Religionsgemeinschaften ins Internet gestellt werden ....
Artikel 3((3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
.... und dennoch soll es Rechtmäßig sein, wenn es Arbeitsverträge gibt, in denen jemand erklären muss einer bestimmten Religion nicht anzugehören ...
Artikel 4 [Glaubens- und Gewissensfreiheit] (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
.... so so ... und wie ist das mit diesen Klauseln in Arbeitsverträgen? ...
Artikel 12 [Berufsfreiheit] (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf,Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
.... aaah ja ... so so ..
Artikel 10 [Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
.... Elektronische Post ... Liebesbriefe per Email sind keine Briefe? und dürfen von Staat gelesen und gespeichert werden????? Telefonverbindungen haben wohl nichts mit dem Fernmeldegeheimnis zu tun? hmm das muss man uns mal erklären...
Artikel 13 [Unverletzlichkeit der Wohnung] (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
.... für private Computer in privaten Wohnungen gilt das aber nicht! .... oh oh ... was waren unsere Werte und wofür haben wir gekämpft??? ...
Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten – Rechtsweg] (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
.... das wär doch schön ... nicht wahr?!!! Gib Deinen Traum von Freiheit NIEMALS auf! Es sind DEINE Rechte!...
Die Diskussion in den Medien zeigt, wie aktuell das Thema immer noch in Brandenburg ist! Bitte lest meine Neujahrsansprache (einfach anklicken und runter laden)